top of page

Konditionen

Kostenübernahme durch die Grundversicherung

Damit eine Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen wird, muss sie von einer Allgemeinmedizinerin, einem Kinderarzt, einer Psychiaterin oder einem Facharzt für psychosomatische Medizin angeordnet werden.

Jede Anordnung berechtigt zu 15 Sitzungen bei einer psychologischen Psychotherapeutin oder einem psychologischen Psychotherapeuten. Ein Austausch zwischen der anordnenden Fachperson und der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten ist erforderlich, um gemeinsam die Erneuerung der Anordnung zu beurteilen. 

Bei mehr als 30 Sitzungen wird ein psychiatrisches Gutachten erstellt, das an die Versicherung weitergeleitet wird, um die Erstattung der Kosten für die Fortsetzung der Psychotherapie zu gewährleisten.

In Krisensituationen kann eine Anordnung für 10 Psychotherapiesitzungen von Personen mit einem Facharzttitel aus allen medizinischen Fachbereichen verschrieben werden.

  • Anordnungsformular muss von einem der o. g. Ärzte ausgestellt werden 

  • Die Behandlung wird nur beim Vorliegen einer psychischen Erkrankung von der Grundversicherung übernommen

  • Kostenübernahme der Therapie exkl. Franchise und Selbstbehalt

  • Tarif: 2.58CHF / Minute

  • Das Erstgespräch dauert 75 - 90 Minuten

  • Die Folgegespräche dauern zwischen 50 - 90 Minuten

  • Familiengespräche dauern in der Regel 90 -105 Minuten

  • Vereinbarte Termine können bis 48 Stunden vor dem Termin kostenlos storniert werden. Bei kurzfristigen Absagen und Nichterscheinen wird der volle Ansatz in Rechnung gestellt, dieser wird nicht von der Krankenkasse übernommen. Dies gilt für Erstgespräche à 90 Minuten (232.20 CHF) als auch für Folgegespräche à 60 Minuten (154.80 CHF).

Grundversicherung
Selbstzahler

Selbstzahler

Sie haben die Möglichkei, die Sitzungskosten vollständig selbst zu bezahlen. Der Ansatz beträgt 154.80 CHF pro Stunde exkl. 15 Minuten Vor - und Nachbereitungszeit à 38.70 CHF.

Ein Erstgespräch dauert 75 - 90 Minuten, die Folgegespräche 50 - 60 Minuten, wobei die Dauer für Folgegespräche Ihren Bedürfnissen angepasst werden kann.

Aufwändigere Arbeiten ausserhalb der Sitzungen wie längere Telefonate, Berichte oder Korrespondenzen werden nach Zeitaufwand verrechnet (2.58 CHF / Minute).

​​

Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vor dem Termin kostenlos storniert werden. Bei kurzfristigen Absagen und Nichterscheinen wird der volle Ansatz in Rechnung gestellt.

bottom of page