Informationen für Zuweiser
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Anordnungsformular
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Bewilligung zur Abrechnung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung per 1.7.22 vorhanden
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ZSR-Nummer: N911619
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Anordnungsbefugnis für Arzt oder Ärztin mit einem eidgenössischen oder einem anerkannten ausländischen Weiterbildungstitel in
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Allgemeiner Innerer Medizin
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Psychiatrie und Psychotherapie
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Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
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Kinder- und Jugendmedizin
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oder mit interdisziplinärem Schwerpunkt Psychosomatische und psychosoziale Medizin der Schweizerischen Akademie für Psychosomatische und Psychosoziale Medizin
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Kriseninterventionen oder Kurztherapien für Patientinnen und Patienten mit schweren Erkrankungen, bei Neudiagnose oder bei einer lebensbedrohlichen Situation können einmalig für maximal 10 Sitzungen durch jede Person mit einem Facharzttitel – aus allen medizinischen Fachrichtungen – angeordnet werden.