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Informationen für Zuweiser

  • Anordnungsformular 

  • Bewilligung zur Abrechnung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung per 1.7.22 vorhanden

  • ZSR-Nummer: N911619

Anordnungsbefugnis für Arzt oder Ärztin mit einem eidgenössischen oder einem anerkannten ausländischen Weiterbildungstitel in

  • Allgemeiner Innerer Medizin

  • Psychiatrie und Psychotherapie

  • Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

  • Kinder- und Jugendmedizin

  • oder mit interdisziplinärem Schwerpunkt Psychosomatische und psychosoziale Medizin der Schweizerischen Akademie für Psychosomatische und Psychosoziale Medizin

  • Kriseninterventionen oder Kurztherapien für Patientinnen und Patienten mit schweren Erkrankungen, bei Neudiagnose oder bei einer lebensbedrohlichen Situation können einmalig für maximal 10 Sitzungen durch jede Person mit einem Facharzttitel – aus allen medizinischen Fachrichtungen – angeordnet werden.

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